13.07.2013
Betriebsrat bekommt Einfluß auf Leiharbeit
Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte der Beschäftigtenvertretung. IG Metall begrüßt Urteil
Der Betriebsrat eines Unternehmens kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitern verweigern, wenn diese dauerhaft eingesetzt werden sollen. Das geht aus einer Entscheidung des siebten Senats des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt hervor. Dabei geht es darum, ob Leiharbeiter nicht nur vorübergehend beschäftigt werden sollen. Verweigert ein Betriebsrat seine Zustimmung, kann der Unternehmer laut Gesetz beim Arbeitsgericht die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung ...
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