12.07.2013
Novum in der Rechtsprechung
Bundesgericht setzt Verfahren zur Weservertiefung aus. Europäischer Gerichtshof soll offene Fragen klären
Von Burkhard Ilschner
Es ist keine Überraschung – und dennoch eine kleine Sensation: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am gestrigen Donnerstag im Streit um die geplante Weservertiefung zwar kein Urteil gesprochen. Trotzdem ist es gerechtfertigt, von einem beeindruckenden Erfolg der Kläger zu sprechen, auch wenn dies mit dem Prädikat »vorerst« versehen werden muß: Die nächste Runde des seit Jahren geführten Streits wird nach dem Willen der Bundesrichter nun vor dem Europäi...
Artikel-Länge: 3651 Zeichen


