10.07.2013
Rechtsanwalt in Test zu Kitaplatzanspruch
Ab 1. August gilt das Recht auf einen Kitaplatz bzw. Betreuung durch eine Tagesmutter zur frühkindlichen Förderung für Mädchen und Jungen ab dem Alter von einem Jahr. Für die Beantragung gibt es laut Rechtsanwalt Dr. Ulrich Mühl aus Mainz keine festen Fristen. Aber: »Es sollten schon einige Wochen vor dem ersten Geburtstag sein. Je früher, desto besser.« In einem im Juliheft der Zeitschrift Test veröffentlichten Interview erläuterte er, daß die Kommunen und dort die...
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