11.12.2000
Skandalurteil gegen Steinkohlekumpel
Klage gegen Beschäftigungsverbot hat beim Arbeitsgericht Wesel keine Chance
Von Peter Weispfenning
Besteht »Eilbedürftigkeit«, wenn die Deutsche Steinkohle AG (DSK) einem Bergmann ein politisches Beschäftigungsverbot erteilt? Nein - folgt man dem Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 8. Dezember. Es lehnte einen Antrag des Schlossers Gerd Buckler auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung auf Weiterbeschäftigung wegen angeblich »fehlender Dringlichkeit« ab.Seit dem 13. November verweigert die DSK dem zuvor krankgeschriebenen Gerd Buckler die Anfahrt auf der Zeche Nie...
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