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03.07.2013

Seit 1. Juli höhere Pfändungsfreigrenzen

Seit dem Ersten des Monats gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. So werde sichergestellt, daß Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können, hieß es in einer früheren Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums. Der entsprechend...

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