03.07.2013
Mitverschulden wegen Fahrens ohne Helm?
Kollidiert ein Radfahrer mit einem anderen sich verkehrswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmer und erleidet er infolge des Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert hätte, müsse er sich grundsätzlich ein Mitverschulden anrechnen lassen. Auf dieses gelinde gesagt ausgesprochen versicherungsfreundliche Urteil wies heute vor einer Woche der Pressedienst einer Assekuranz hin.
Das Urteil war vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (Az.: 7 U 11/12) gefäll...
Artikel-Länge: 6407 Zeichen


