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21.06.2013

»Zwischen Leben und Tod«

Aufenthaltserlaubnis für libysche Flüchtlinge in Hamburg ist juristisch möglich. Behörden bislang dagegen

Von Martin Dolzer
Auf einer Pressekonferenz am Donnerstag forderten die Sprecher von 300 libyschen Kriegsflüchtlingen der Gruppe »Lampedusa in Hamburg« ein Bleiberecht in Deutschland. Dies sei möglich nach Paragraph 23 des Aufenthaltsgesetzes, aber auch nach einer der Regelungen auf regionaler, Bundes- oder Europaebene, die genutzt werden können, um Kriegsflüchtlingen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht zu gewähren, teilte Asuoko Udo, ein Sprecher der Gruppe, mit: »Wir fordern den Sen...

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