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14.06.2013

Bedingt nackig

Angeklagter Carsten S. beantwortet im NSU-Prozeß Fragen der Nebenklage, hält aber ­womöglich Informationen zurück. Wohllebens Anwälten will er nicht antworten

Von Claudia Wangerin, München
Carsten S. will im Münchner Prozeß um die Mord- und Anschlagsserie des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) nur dann Fragen der Verteidigung seines Mitangeklagten Ralf Wohlleben beantworten, wenn auch dieser umfassend zur Person und zur Sache aussagt. Dies erklärten die Anwälte von S. am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München. S. begründete seine Entscheidung auf Nachfrage der Nebenklageanwältin Gül Pinar mit der »Waffengleichheit«, von der Wohllebens V...

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