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29.05.2013

Ja zu Werbeanrufen nur konkret

Verbraucher können Werbeanrufen nur für konkrete Produkte und Unternehmen zustimmen. Andere formularmäßige Einwilligungen sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Das Urteil war am 12. April in Karlsruhe veröffentlicht worden. In der Konsequenz können solche Einwilligungen, etwa im Zusammenhang mit Gewinnspielen, nicht mehr frei gehandelt werden (Az: I ZR 169/10), hieß es in der AFP-Meldung dazu. Konkret gab der BGH demnach der Verbraucherzentrale (VZ...

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