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28.05.2013

»Blinde Kuh« mit V-Personen

Innenminister wollen zentrale Datei ohne Klarnamen. Ausschlußkriterium: »Erhebliche« Straftaten. Geheimdienst soll Akten länger aufbewahren dürfen

Geld- und Sachzuwendungen des Verfassungsschutzes dürfen auf Dauer nicht alleinige Lebensgrundlage potentieller V-Leute sein; außerdem soll niemand als V-Person angeworben werden, der bereits »erhebliche Straftaten« begangen hat. Auf diese Eckpunkte für einheitliche Standards beim Einsatz von V-Leuten haben sich die Innenminister von Bund und Ländern geeinigt. Außerdem soll es eine zentrale Datei für die Informanten geben – allerdings ohne Nennung von Klarname...

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