28.05.2013
»Blinde Kuh« mit V-Personen
Innenminister wollen zentrale Datei ohne Klarnamen. Ausschlußkriterium: »Erhebliche« Straftaten. Geheimdienst soll Akten länger aufbewahren dürfen
Geld- und Sachzuwendungen des Verfassungsschutzes dürfen auf Dauer nicht alleinige Lebensgrundlage potentieller V-Leute sein; außerdem soll niemand als V-Person angeworben werden, der bereits »erhebliche Straftaten« begangen hat. Auf diese Eckpunkte für einheitliche Standards beim Einsatz von V-Leuten haben sich die Innenminister von Bund und Ländern geeinigt. Außerdem soll es eine zentrale Datei für die Informanten geben – allerdings ohne Nennung von Klarname...
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