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28.05.2013

Grundrechte mühsam eingeklagt

Bundessozialgericht: Keine Sippenhaft im Hartz-IV-Bezug – und Kindern steht ein passendes Bett zu

Von Susan Bonath
Dürfen Angehörige in Mithaftung genommen werden, wenn der erwachsene Sohn den Anordnungen des Jobcenters nicht gehorcht und sanktioniert wird? Oder: Muß ein Kind, das typischer Weise wächst, im zu klein gewordenen Babybett nächtigen? Für zwei Familien im Hartz-IV-Bezug war das bittere Realität: Jahrelang haben sie sich deshalb durch alle Instanzen geklagt. Ende vergangener Woche hat das Bundessozialgericht zu ihren Gunsten geurteilt. Mit Sippenhaft drangsalierten H...

Artikel-Länge: 4025 Zeichen

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