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25.05.2013

Grundgedanke Abschreckung

Leben unterhalb des Existenzminimums

Von Ulla Jelpke
Zeitgleich zur Aushöhlung der Asylgarantie im Grundgesetz wurde 1993 das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt. Sein Grundgedanke ist, Flüchtlinge von der Flucht abzuschrecken. Wer trotzdem Asyl beantragt, wird sozialrechtlich als Mensch zweiter Klasse behandelt. Ihnen spricht das Gesetz nur Leistungen zu, die unter dem sonst üblichen Existenzminimum liegen. Der Betrag wurde 1993 festgelegt und bis 2012 kein einziges Mal erhöht: 225 Euro für einen Allein...

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