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22.05.2013

Google muß bei Beanstandung löschen

Der Internetkonzern Google muß in seiner Suchmaschine auf Aufforderung bestimmte Wortkombinationen unterdrücken, wenn durch sie Persönlichkeitsrechte verletzt werden, entschied am Dienstag voriger Woche der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Diskriminierende Vervollständigungsvorschläge für Suchbegriffe müßten aber nur dann unterbunden werden, wenn der Betroffene dazu auffordert (Az: VI ZR 269/12). In dem Fall hatte der Vorsta...

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