17.05.2013
»Stay behind«-Aufklärung vorerst blockiert
Bombenleger-Prozeß: Luxemburger Kriminalgericht verweist an das Verfassungsgericht
Von Peter Wolter
Die Hoffnung auf zügige Aufklärung der Verwicklung der NATO-Geheimarmee »Stay Behind« in die Bombenanschläge von Luxemburg hat sich zerschlagen: Das Luxemburger Kriminalgericht erklärte sich am gestrigen Donnerstag für »nicht zuständig«, das Geheimschutzgesetz für diesen Prozeß aufzuheben. Die Kammer verwies die Entscheidung an das Verfassungsgericht.
Gaston Vogel, Verteidiger eines der beiden wegen der Bombenanschläge angeklagten Expolizisten, hatte diesen Antrag ...
Artikel-Länge: 2128 Zeichen


