17.05.2013
Alle Anschläge im Blick
NSU-Prozeß: Nagelbombenattentat in Köln wird nicht abgetrennt. Facebook nimmt rechte Fanseite für Terrorgruppe vom Netz
Von Claudia Wangerin, München
Der Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße, bei dem vor neun Jahren 22 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden, bleibt Teil des Münchner NSU-Prozesses. »Der Senat beabsichtigt derzeit nicht, eine Abtrennung des Komplexes Keupstraße vorzunehmen«, erklärte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Donnerstag im Saal A 101 des Oberlandesgerichts München. Zahlreiche Nebenklagevertreter hatten sich am Mittwoch gegen den Vorschlag ausgesprochen, den Terror...
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