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17.05.2013

Justitia des Tages: Hessenrecht

Sozialhilfeempfänger erhalten für den Besuch des Grabes ihrer Eltern keine zusätzlichen Leistungen im Rahmen der Altenhilfe. Das hat der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts am Donnerstag in seiner unendlichen Weisheit in Darmstadt entschieden. Ein 72jähriger Sozialhilfeempfänger aus dem Raum Wiesbaden hatte 200 Euro monatlich beantragt, um regelmäßig das in einer anderen Stadt befindliche Grab seiner Eltern besuchen zu können. Auf dem Rückweg wollte er jew...

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