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10.05.2013

Keine berechtigten Zweifel

Gericht weist Befangenheitsantrag des Angeklagten Ralf Wohlleben ab

München. Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München einen Befangenheitsantrag gegen drei Richter des Staatsschutzsenats zurückgewiesen. Der im Namen des Angeklagten Ralf Wohlleben gestellte Antrag sei nicht begründet, heißt es in dem Beschluss vom Freitag, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Es lägen keine berechtigten Zw...

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