10.05.2013
Keine berechtigten Zweifel
Gericht weist Befangenheitsantrag des Angeklagten Ralf Wohlleben ab
München. Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München einen Befangenheitsantrag gegen drei Richter des Staatsschutzsenats zurückgewiesen. Der im Namen des Angeklagten Ralf Wohlleben gestellte Antrag sei nicht begründet, heißt es in dem Beschluss vom Freitag, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Es lägen keine berechtigten Zw...
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