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23.11.2000

Zivilcourage im Fränkischen

Freispruch und Rechtsbelehrung im Prozeß gegen einen NPD- Gegner in Hof

Von Marion Margies
Richterin Britta Fecher schien selbst über den Freispruch der Angeklagten erleichtert zu sein: »Strafbares Verhalten ist ihnen nicht nachzuweisen«, hieß es am Montag in der Urteilsbegründung während des letzten Verhandlungstages gegen drei Antifaschisten. Auch das vom Staatsanwalt monierte Entwenden von NPD-Informationsmaterial sei keine Sachbeschädigung im eigentlichen Sinne. Beschädigung setze voraus, daß das Material »nicht mehr brauchbar« sei. Ob dies der Fall w...

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