Zum Inhalt der Seite
03.05.2013

Umkämpfte Plätze

NSU-Prozeß: Karlsruhe weist Klage gegen Presseplatzvergabe ab. Angeklagter Neonazi Wohlleben soll Ehegattenbeistand erhalten

Von Claudia Wangerin
Nach einer Serie von Pannen und Tricksereien bei der Vergabe der Presseplätze für den NSU-Prozeß hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag die Klage eines freien Journalisten abgewiesen. Martin Lejeune war beim ersten Akkreditierungsverfahren nach »Windhundprinzip« unter den ersten 50 Bewerbern gewesen und hatte somit einen der umkämpften Plätze bei der Hauptverhandlung um die Mordserie des »Nationalsozialistischen Untergrunds« erhalten. Bei der Ve...

Artikel-Länge: 4480 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90