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03.05.2013

Umkämpfte Plätze

NSU-Prozeß: Karlsruhe weist Klage gegen Presseplatzvergabe ab. Angeklagter Neonazi Wohlleben soll Ehegattenbeistand erhalten

Von Claudia Wangerin
Nach einer Serie von Pannen und Tricksereien bei der Vergabe der Presseplätze für den NSU-Prozeß hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag die Klage eines freien Journalisten abgewiesen. Martin Lejeune war beim ersten Akkreditierungsverfahren nach »Windhundprinzip« unter den ersten 50 Bewerbern gewesen und hatte somit einen der umkämpften Plätze bei der Hauptverhandlung um die Mordserie des »Nationalsozialistischen Untergrunds« erhalten. Bei der Ve...

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