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25.04.2013

Staatsräson

Antiterrordatei gestutzt

Von Ulla Jelpke
Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder verfassungswidrige Vorstöße der Überwachungspolitiker zurückgewiesen – aber es ist ihnen fast jedes Mal auch ein wenig entgegengekommen. Dem, was die Herrschenden als »Staatsräson« ansehen, ist Karlsruhe prinzipiell aufgeschlossen. Deswegen beschränken sich die Verfassungsrichter fast immer auf ein Herumdoktern an Symptomen, um allzu schlimme Auswüchse zu kappen. Beispiele: Die Bundeswehr darf im Inland nicht so vi...

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