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25.04.2013

Illegal Daten gesammelt

Gesetz zur Antiterrordatei verstößt in Teilen gegen Verfassung. Funkzellenabfrage bei Antinaziprotesten in Dresden 2011 ebenfalls rechtswidrig

Von Susan Bonath
Das Bundesverfassungsgericht hat der Datensammelwut der Ermittlungsbehörden am Mittwoch zumindest im Detail Einhalt geboten. Teile des Gesetzes zur sogenannten Antiterror­datei seien »zu unbestimmt und unverhältnismäßig weit gefaßt« und daher nicht grundgesetzkonform. Entsprechende Passagen müssen nun bis zum Jahresende 2014 geändert werden. Die Ende 2006 als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 auf das New Yorker World Trade Center eingerichtete Datei...

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