18.04.2013
Kundus-Massaker holt Bundesregierung ein
Schadenersatzprozeß soll Hergang erstmals juristisch klären. Keine Entscheidung über Entschädigungen
Die Umstände des von dem Bundeswehr-Offizier Georg Klein angeordneten Luftangriffs auf zwei Tanklaster nahe dem afghanischen Kundus, bei dem nach NATO-Einschätzung bis zu 142 Menschen getötet wurden, sollen vor dem Landgericht Bonn erstmals gerichtlich aufgeklärt werden. Der damalige Kommandeur Klein, der mittlerweile zum General befördert wurde, muß möglicherweise vor Gericht aussagen. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse will das Gericht dann über Entschädigungsan...
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