10.04.2013
Rechtsmittelstaat
Verurteilung wegen »Castor? Schottern!«
Von Arnold Schölzel
Als die Bundeswehr 1999 von SPD und Grünen in den ersten deutschen Angriffskrieg nach 1945 Richtung Jugoslawien geschickt wurde, erstatteten nicht wenige Juristen in Karlsruhe Anzeige gegen Bundesregierung und Kanzler. Laut Grundgesetz und Strafgesetzbuch stehen Angriffskriege unter Strafe. Die Kläger erhielten Bescheid: Nicht die Führung eines Angriffskrieges, sondern nur dessen Vorbereitung sei verboten.
Als Bundeskanzlerin Angela Merkel am 2. Mai 2011 in Berlin ...
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