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10.04.2013

Keine linken Terroristen

Paragraph 129 StGB wird jetzt auch gegen Neonazis angewandt

Von Ulla Jelpke
Der »Terrorparagraph« 129a des Strafgesetzbuches wird vermehrt gegen Neofaschisten eingesetzt. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf die alljährliche Kleine Anfrage der Linksfraktion zu »Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b StGB im Jahr 2012«. Danach leitete der Generalbundesanwalt im vergangenen Jahr 15 neue Ermittlungsverfahren gegen 21 mutmaßliche Rechtsterroristen und einen Unbekannten ein. Das sind mehr derartige Verfahren gegen...

Artikel-Länge: 3670 Zeichen

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