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09.04.2013

Hatz auf Kranke

Bundesagentur für Arbeit will mit interner Weisung gegen »Blaumacher« vorgehen. Hartz-IV-Bezieher werden zu Patienten zweiter Klasse

Von Ralf Wurzbacher
Krankheit schützt nicht vor Verfolgungsbetreuung. Im Gegenteil: Wer auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist und häufiger das Bett hüten muß, dem könnten demnächst Kontrolleure des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) auf den Leib rücken. Wer dabei als »Blaumacher« überführt wird, muß mit Kürzung seiner Lohnersatzleistungen rechnen. So steht es in einer neuen, internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Jobcenter, über die am Montag Bild ...

Artikel-Länge: 3970 Zeichen

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