06.04.2013
Politisches Urteil
Freiheitskampf oder Terrorismus – kaum etwas hängt so sehr von Zeit und Ort ab. Ein Paradebeispiel ist der Fall des 1952 in der DDR hingerichteten Antikommunisten Johann Burianek
Von Claudia Wangerin
Wenig hängt so sehr von Zeit und Ort ab wie die Frage, wer als Freiheitskämpfer gilt und wer als Terrorist. Der 1952 in der DDR hingerichtete Johann Burianek und die antikommunistische »Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit« (KgU) sind ein Paradebeispiel. Burianek wurde die Planung eines Sprengstoffanschlags auf eine befahrene Eisenbahnbrücke vorgeworfen, der wohl zahlreiche Menschenleben gefordert hätte. Der Verurteilte hatte in der DDR eigentlich Polizist werden woll...
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