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26.03.2013

Schon Aufruf zum »Schottern« ist strafbar

Oberlandesgericht bestätigt Urteil aus Lüneburg. Betroffene Linke-Abgeordnete wollen weiterkämpfen

Alleine die Beteiligung an einem Aufruf, bei Castor-Transporten Schottersteine aus dem Gleisbett zu entfernen, genügt, um sich strafbar zu machen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Grundsatzurteil entschieden. Geschützt seien nicht nur die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit der Atomkraftgegner, sondern auch die Eigentumsrechte anderer, hieß es in der Begründung der Richter. Bislang war »Schottern« nur dann strafbar, wenn Angeklagte sich selbst an ...

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