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26.03.2013

Diebstahl an Naziopfern

Bundestag verweigert Nachzahlung bei Ghetto-Renten. Holocaust-Überlebende verlieren teilweise fünfstellige Summen

Von Frank Brendle
Auf 19000 Euro beläuft sich der Anspruch auf Renten-Nachzahlung, den der Frankfurter Rechtsanwalt Ralph Züger erst vorige Woche für seine neueste Mandantin ausgerechnet hat. Die hatte im Zweiten Weltkrieg in einem Ghetto in Polen als Reinigungskraft geschuftet. Von dem Hungerlohn, den sie dafür erhielt, hatten die Nazis einen Teil an die Rentenversicherung abgeführt. Doch Zügers Mandantin wird das Geld nicht bekommen. Die Regierungsfraktionen lehnten vorige Woche im...

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