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20.03.2013

Gelbe Karte für den »Deal«

Karlsruhe: Informelle Urteilsabsprachen in Strafprozessen sind verfassungswidrig, dokumentierte zulässig

In deutschen Strafprozessen kann es weiterhin »Deals« geben – es ist aber künftig »unzulässig«, derartige Urteilsabsprachen informell zu treffen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Die seit 2009 geltende gesetzliche Regelung zum Deal sei »trotz erheblicher Vollzugsdefizite« derzeit noch mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar. Solche Urteilsabsprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach d...

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