07.11.2000
Gewissenensentscheidung respektiert
Freispruch für Totalen Kriegsdienstverweigerer vor Hamburger Amtsgericht
Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat am Freitag den Totalen Kriegsdienstverweigerer Jan Reher überraschend vom Vorwurf der »Dienstflucht« vom Zivildienst aufgrund der in Artikel 4 des Grundgesetzes garantierten Gewissensfreiheit freigesprochen.In dem mit über 70 Zuschauern überfüllten Gerichtssaal hatte Reher zunächst in einer einstündigen Prozeßerklärung dargelegt, daß der Zivildienst »militärisch genauso verplant ist wie der Dienst bei der Bundeswehr«. Als Zivildie...
Artikel-Länge: 3164 Zeichen


