06.03.2013
Urteil ohne Beweiskraft
Gefängnisstrafe für Antifaschist Tim H.: Wortlaut des angeblichen Aufrufs zum Durchbrechen einer Polizeisperre wird in schriftlicher Urteilsbegründung nicht einmal genannt
Von Claudia Wangerin
Warum der 36jährige Antifaschist Tim H. eine knapp zweijährige Haftstrafe absitzen soll, kann auch die nun vorliegende schriftliche Urteilsbegründung nicht erklären. Im Januar hatte ihn das Amtsgericht Dresden wegen eines »besonders schweren Falles« von Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu 22 Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Am 19. Februar 2011 soll Tim H. beim alljährlichen Protest gegen den »Gedenkmarsch« von Neonazis zum Jahresta...
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