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27.02.2013

Schwerbehinderter muß Benachteiligung belegen

Ein Schwerbehinderter muß Indizien benennen, wenn er sich bei einem Bewerbungsverfahren für eine Stelle benachteiligt sieht und hierfür Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz verlangt. Dieses Urteil verkündete am vergangenen Donnerstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Aktenzeichen: 8 AZR 180/12). Dabei ging es um die Bewerbung einer Bürokraft beim Bundestag. Die schwerbehinderte Beschäftigte arbeitete seit 1996 beim B...

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