04.11.2000
Freispruch für Kriegsgegner
Aufruf zur Desertion bleibt vorerst straffrei
In zweiter Instanz hat das Berliner Landgericht am Mittwoch erneut einen Angeklagten in einem Prozeß wegen angeblichen Aufrufs zu Straftaten - Befehlsverweigerung und Fahnenflucht - freigesprochen. Dies teilt die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär mit. Der Bonner Oberstudienrat Armin Lauven hatte im Frühjahr 1999 gemeinsam mit zahlreichen anderen Erstunterzeichnern Soldaten der Bundeswehr aufgefordert: »Verweigern Sie Ihre Beteiligung an diesem Kr...
Artikel-Länge: 1993 Zeichen


