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15.02.2013

»Betroffene sollten Widerspruch einlegen«

Das hessische Sozialministerium kürzt Flüchtlingen das monatlich zustehende Existenzminimum. Gespräch mit Timmo Scherenberg

Von Gitta Düperthal
Timmo Scherenberg ist Geschäftsführer des hessischen Flüchtlingsrats Bundesweit gilt ein feststehendes monatliches Existenzminimum, das den Flüchtlingen zusteht. Wie kommt es zu dem Skandal, daß Hessen eigenmächtig das Geld kürzt? Zunächst geht es darum: Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat am 18. Juli 2012 geurteilt: Das Asylbewerberleistungsgesetz in seiner jetzigen Form ist verfassungswidrig. Die bisher an die Asylsuchenden ausgegebenen Leistungen unterschre...

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