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13.02.2013

Räumung alle drei Stunden reichte nicht

Wer auf der Treppe eines U-Bahn-Zugangs stürzt, weil die Stufen nicht von Schnee und Eis befreit wurden, hat in der Regel einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. In dem verhandelten Fall war eine Frau auf den oberen Stufen eines U-Bahnhofs gestürzt und hatte s...

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