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06.02.2013

Kein neues Gutachten

Mollaths Anwältin will Fehleinweisung in Psychiatrie feststellen lassen

Der womöglich zu Unrecht in der Psychiatrie sitzende Nürnberger Gustl Mollath muß sich nicht von einem weiteren Sachverständigen begutachten lassen. Das Landgericht Bayreuth lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ab, eine neue Expertise einzuholen, um die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung Mollaths zu prüfen. Mollath selbst ist gegen eine neue Untersuchung. Er sehe dies als »überflüssige und geradezu groteske Maßnahme« an, hieß es in einer Mit...

Artikel-Länge: 2153 Zeichen

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