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06.02.2013

Anspruch auf warmes Badewasser

Jeder Mieter hat einen Anspruch darauf, daß er seine Badewanne mit ausreichend warmem Wasser füllen kann. Der Vermieter muß eine entsprechend dimensionierte Gastherme zur Verfügung stellen. Die Wassertemperatur muss mindestens 41 Grad betragen. Der Wohnungsnutzer muß sich nicht auf eine niedrigere Badetemperatur einlassen. Darüber hinaus sind 42 Minuten für den Befüllungsvorgang zu lang. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 26. Oktober 2011...

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