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Richter mahnen Steuerfahnder

München. Deutschlands oberste Finanzrichter haben die Steuerfahndung zur Mäßigung aufgerufen. Es komme immer wieder vor, daß die Fahnder nicht sauber zwischen Strafverfahren und Steuerermittlungsverfahren trennten, sagte Bundesfinanzhof-Präsident Rudolf Mellinghoff am Dienstag in München. »Die Steuerfahndung muß sich entscheiden, welches Verfahren sie führen will«, sagte der Richter. Durch die Vermischung ergäben sich grundsätzliche Konflikte zwischen Straf- und Steuerjustiz. Zudem würden Betroffene mitunter benachteiligt. Es gebe Fälle, in denen Steuerpflichtige von den Strafgerichten rechtskräftig verurteilt worden seien und die Instanzen der Finanzgerichte noch nicht entschieden hätten. Dabei habe die Strafjustiz die Möglichkeit, ihre Verfahren bis zu einer Entscheidung der Steuerkollegen aufzuschieben. (Reuters/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.02.2013, Seite 9, Kapital & Arbeit

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