05.02.2013
Kriminalisierung gescheitert
Anwalt vom Vorwurf des »Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte« freigesprochen
Von Markus Bernhardt
Der Versuch der Strafverfolgungsbehörden, den Berliner Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz wegen antifaschistischer Proteste zu kriminalisieren, ist gescheitert. Am Montag wurde Schultz in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin vom Vorwurf des »Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte« freigesprochen. Der Jurist war von der Anklagebehörde bezichtigt worden, am 27. März 2009 vor dem Kriminalgericht Berlin-Moabit mit dem Ellenbogen nach einem Zivilbeamten...
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