26.01.2013
Gefahr anderer Scheingewerkschaften
Die Leiharbeitstarife der »christlichen« CGZP gelten nicht. Ver.di fürchtet weitere Dumpingversuche
Von Daniel Behruzi
Das Bundesarbeitsgericht hat die »Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen« (CGZP) im Dezember 2010 für »tarifunfähig« erklärt. Seither sind es nur noch die DGB-Tarifverträge mit den Zeitarbeitsverbänden, die das Equal-Pay-Gebot – gleiche Bezahlung von Leih- und Stammbeschäftigten – im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterlaufen. Dennoch streben die DGB-Spitzen keine Kündigung der Vereinbarung an, die...
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