22.01.2013
»Tarifvertrag gilt auch für Bürgerarbeit«
Personalrat einer öffentlichen Einrichtung muß bei der Eingruppierung mitentscheiden dürfen
Von Susan Bonath
Kommunale Einrichtungen müssen auch Mitarbeiter, die sie über die vom Bund geförderte »Bürgerarbeit« beschäftigen, tariflich entlohnen. Zumindest dann, wenn der Personalrat sein Mitbestimmungsrecht geltend macht und dies einfordert. Das hat vergangene Woche das Verwaltungsgericht in Potsdam entschieden. Demnach fallen Bürgerarbeiter genauso wie alle anderen Angestellten unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD).
Das Bundesarbeitsministerium hat die Bü...
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