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19.01.2013

Opferschutz und ärztliche Pflichten

pro familia NRW äußert sich zur Weigerung der Untersuchung eines mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers in katholischen Krankenhäusern in Köln (siehe jW vom 18. Januar): Zwei katholische Kölner Krankenhäuser haben sich, wie die Medien berichten, geweigert, eine junge Frau zu untersuchen, nachdem sie betäubt und offenbar vergewaltigt wurde. Diese Untersuchung ist wichtig, um für eine Strafverfolgung Spuren zu sichern. Beide Krankenhäuser, das Heilig Geist und das St. ...

Artikel-Länge: 3631 Zeichen

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