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16.01.2013

Verurteilung auf Zuruf?

Göttingen: Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen von ihr selbst geforderten Freispruch ein. Student hatte gegen Auftritt des niedersächsischen Innenministers protestiert

Von Reimar Paul
Niedersachsens Innenminister Schünemann (CDU) mit den Beamten der »Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit« der Göttinger Bereitschaftspolizei Das Göttinger Landgericht hat den Studenten Tawfik L. wegen Widerstandes gegen die Polizei zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 26jährige muß 200 Euro zahlen. Das Gericht hob damit am Montag nachmittag einen Freispruch der Vorinstanz auf. Das Besondere an dem Fall: Im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht hatte auch die Staatsa...

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