02.01.2013
Änderungen zum neuen Jahr (Teil I)
Alphabetisch ordnete die Nachrichtenagentur dapd die Regelungen, die für 2013 gelten. Hier Teil eins derjenigen, die seit dem gestrigen Dienstag aktuell sind (Teil zwei folgt am 9. Januar an dieser Stelle). Die Auflistung wurde von jW bearbeitet.
Beitragsbemessungsgrenzen: Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Bruttogehälter von gesetzlich Versicherten nun bis zum Umfang von 5800 Euro pro Monat im Westen und bis zu 4900 Euro im Osten beitragspflichtig. ...
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