17.10.2000
26 Milliarden für Junker?
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Alteigentümern im November. jW-Bericht
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 22. November sein Urteil darüber, ob die für Enteignungen in Ostdeutschland vom Bund geleistete finanzielle Entschädigung erhöht werden muß. Das teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe mit. Der Erste Senat hatte am 11. April über fünf Verfassungsbeschwerden von Alteigentümern mündlich verhandelt, die gegen das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) von 1994 gerichtet sind. Es regelt die Höhe und Ausgestaltung...
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