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21.12.2012

BGH begrenzt Massengentests

Gegen Verwandte darf zukünftig nicht mehr ermittelt werden, entschied Bundesgericht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Vergewaltigers gebilligt, obwohl die Polizei dem Spruch der höchsten Richter zufolge bei der Suche nach ihm mit einem Massengentest zum Teil falsch handelte. Die Verwertung von Massengentests zur Ermittlung eines Straftäters muß künftig allerdings eng begrenzt werden, urteilte der BGH. Wird bei DNA-Reihenuntersuchungen ein sogenannter Beinahetreffer erzielt, der eine Verwandtschaft zwischen Testperson und gesuch...

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