19.12.2012
Pfändungsschutzkonto: Urteil gegen Abzocke
Der Mitstreiter des bundesweit bekannten Wuppertaler Erwerbslosen- und Sozialvereins Tacheles e.V., Harald Thomé, hat in seinem Dezember-Newsletter darauf hingewiesen, daß man unrechtmäßige Gebühren bei sogenannten Pfändungsschutz- oder P-Konten zurückfordern kann. Unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung gemäß der Paragraphen 812 und folgende des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht demnach ein Rückzahlungsanspruch innerhalb der Verjährungsfrist. Vo...
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