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19.12.2012 / Ratgeber / Seite 14

Urlaubsanspruch trotz langer Krankheit

Wer schwer erkrankt ist und deshalb im Betrieb lange Zeit ausfällt, muß anschließend nicht auf seinen bezahlten Jahresurlaub verzichten. Für die Inanspruchnahme gilt zudem eine besondere Frist. Darauf machte kürzlich die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) noch einmal aufmerksam.

Krankheitstage zählen demnach für den Urlaubsanspruch genauso wie Arbeitstage, auch wenn der Beschäftigte womöglich das ganze Jahr krank war. Nach neuester Rechtsprechung des B...

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