12.12.2012
Von Apple nicht veräppeln lassen
»Für unter dem Weihnachtsbaum liegende iPods, iPhones oder iPads gelten im Reklamationsfall keine anderen Rechte als für andere technische Konsumgüter auch«, betonte die Verbraucherzentrale Sachsen in einer Pressemitteilung am vergangenen Donnerstag.
Viele Käufer seien jedoch verunsichert, weil der Hersteller Apple sehr offensiv für seine einjährige Garantie, die kostenpflichtig je nach Gerät auf zwei oder drei Jahre verlängert werden kann, die Reklametrommel rührt...
Artikel-Länge: 2028 Zeichen


