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Dresden: Freispruch für zwei Journalisten

Dresden. Der Berufungsprozeß gegen zwei Journalisten wegen ihrer Berichte über die »Sachsensumpf«-Korruptionsaffäre ist mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler am Dresdner Landgericht bezog sich in der Urteilsbegründung am Montag auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach seien streitbare Medienäußerungen stets im Kontext zu sehen. Zum Zeitpunkt des Erscheinens der beiden monierten Zeitungsartikel im Jahr 2008 seien viele Verdachtsmomente noch nicht ausgeräumt gewesen. Im übrigen sollte die Anwendung des Strafrechts gegenüber dem Presserecht die Ultima Ratio bleiben, sagte Schultze-Griebler. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.12.2012, Seite 2, Inland

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