-
11.12.2012
- → Inland
Dresden: Freispruch für zwei Journalisten
Dresden. Der Berufungsprozeß gegen zwei Journalisten wegen ihrer Berichte über die »Sachsensumpf«-Korruptionsaffäre ist mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler am Dresdner Landgericht bezog sich in der Urteilsbegründung am Montag auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach seien streitbare Medienäußerungen stets im Kontext zu sehen. Zum Zeitpunkt des Erscheinens der beiden monierten Zeitungsartikel im Jahr 2008 seien viele Verdachtsmomente noch nicht ausgeräumt gewesen. Im übrigen sollte die Anwendung des Strafrechts gegenüber dem Presserecht die Ultima Ratio bleiben, sagte Schultze-Griebler. (dapd/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland